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DE 249 / 248 / 70458
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Birgit Mayer Fotografie
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten
Aufträge. Sie gelten mit Betreten der Geschäftsräume als vereinbart, wenn
ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive,
Papierbilder, Still-Videos, Fotoalben, Fotobücher, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe
des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für
den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
7. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine
Herausgabe der Negative oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die
Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit
Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragwertes sofort in
bar fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten
gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als
verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des
Auftrages durch den Fotogtafen erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu
diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche
Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist
grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig.
Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Pass-
und Bewerbungsfotos sind am Fototermin komplett bar zu zahlen. Gekaufte
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine
Barauszahlung.
3. Bei neuen Geschäftskunden wird bei mindestens den ersten drei Aufträgen
nur Barzahlung akzeptiert. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen
ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von
Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten
werden nicht angenommen.
4. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 8 Tagen
nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten abzuholen.
Endverbraucher haben spätestens bei Abholung den Kaufpreis vollständig in
bar zu zahlen, bei gestalteten Fotobüchern bereits bei der Freigabe des
Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn
er nicht innerhalb dieser 8 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig
bezahlt.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen
für Fotobücher, Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem
Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der
Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und
Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des
Auftraggebers ausgeschlossen.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig. Er haftet
nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie
sämtlicher Auftragsgegenständen wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie
und durch wen der Versand erfolgt.
5. Für die Datenspeicherung verwenden wir DVD-R oder CD-R, die innerhalb
der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden,
die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
6. In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des
Auftragswertes.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen
übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie
bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.
Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht
spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner
Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur
Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb
von drei Arbeitstagen nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart
wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder
beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die
Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen,
Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und
mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei
ausgeschlossen.
5. Stornierungen seitens des Auftragggebers werden nur in schriftlicher
Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch
den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu
zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug
gebracht werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht
zurückerstattet, sondern mit den Ansprüchen des Fotografen aus entgangenen
Einnahmen verrechnet. Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem
Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er
höhere Aufwendungen erspart hat. Bereits geleistete Anzahlungen werden
nicht zurückerstattet.
6. Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten,
Fotos für Grußkarten, Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen
mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten
Zeitaufwandes an.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich,
alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder
des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur
Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den
Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu
beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den
Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht
nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf
Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets
und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an
den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
Fotografen verändert werden.
7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos
uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden
dürfen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im
Schaufenster, im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen,
Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und anderen Medien. Für Fotos,
die das Ehrgefühl des Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie
insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine
gesonderte Einwilligung ein.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der
Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Juli 2021
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