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Urheberrecht

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Datenschutz

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 AGB

 
      Allgemeine Geschäftsbedingungen Birgit Mayer Fotografie

      I. Allgemeines

      1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten
      Aufträge. Sie gelten mit Betreten der Geschäftsräume als vereinbart, wenn
      ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

      2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
      hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
      Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive,
      Papierbilder, Still-Videos, Fotoalben, Fotobücher, elektronische
      Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

      II. Urheberrecht

      1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe
      des Urheberrechtsgesetzes zu.

      2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für
      den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

      3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern
      nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das
      einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
      bedarf der besonderen Vereinbarung.

      4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
      Honorars an den Fotografen.

      5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
      Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
      entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
      ausdrücklich abbedungen.

      6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts
      anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden.

      Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
      Schadensersatz.

      7. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine
      Herausgabe der Negative oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber
      erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

      III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

      1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
      Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen
      Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare,
      Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
      Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die
      Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

      2. Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit
      Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragwertes sofort in
      bar fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten
      gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als
      verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des
      Auftrages durch den Fotogtafen erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu
      diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche
      Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist
      grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig.
      Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Pass-
      und Bewerbungsfotos sind am Fototermin komplett bar zu zahlen. Gekaufte
      Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts
      anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine
      Barauszahlung.
      3. Bei neuen Geschäftskunden wird bei mindestens den ersten drei Aufträgen
      nur Barzahlung akzeptiert. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen
      ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
      Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer
      Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von
      Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten
      werden nicht angenommen.

      4. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 8 Tagen
      nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten abzuholen.
      Endverbraucher haben spätestens bei Abholung den Kaufpreis vollständig in
      bar zu zahlen, bei gestalteten Fotobüchern bereits bei der Freigabe des
      Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn
      er nicht innerhalb dieser 8 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig
      bezahlt.

      5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
      oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

      6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
      hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
      bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
      bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen
      für Fotobücher, Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem
      Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
      Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der
      Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

      IV. Haftung

      1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine
      Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
      auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
      Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und
      Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des
      Auftraggebers ausgeschlossen.

      2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig. Er haftet
      nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative.

      3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
      Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
      Fotomaterials.

      4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie
      sämtlicher Auftragsgegenständen wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf
      Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie
      und durch wen der Versand erfolgt.

      5. Für die Datenspeicherung verwenden wir DVD-R oder CD-R, die innerhalb
      der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden,
      die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
      entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

      6. In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des
      Auftragswertes.
      V. Nebenpflichten

      1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen
      übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie
      bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
      Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
      Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
      trägt der Auftraggeber.

      2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
      Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.
      Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht
      spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,
      gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner
      Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
      Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

      VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

      1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur
      Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb
      von drei Arbeitstagen nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart
      wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder
      beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die
      Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

      2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
      Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich
      überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
      Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
      vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
      Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
      kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

      3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
      ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
      Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

      4. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen,
      Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und
      mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und
      Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei
      ausgeschlossen.

      5. Stornierungen seitens des Auftragggebers werden nur in schriftlicher
      Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch
      den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu
      zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug
      gebracht werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht
      zurückerstattet, sondern mit den Ansprüchen des Fotografen aus entgangenen
      Einnahmen verrechnet. Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem
      Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er
      höhere Aufwendungen erspart hat. Bereits geleistete Anzahlungen werden
      nicht zurückerstattet.

      6. Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten,
      Fotos für Grußkarten, Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen
      mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten
      Zeitaufwandes an.

      VII. Datenschutz

      Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
      Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich,
      alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
      vertraulich zu behandeln.

      VIII. Digitale Fotografie

      1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder
      des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen
      schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

      2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur
      Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
      übertragen wurde.

      IX. Bildbearbeitung

      1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
      Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
      vorherigen Zustimmung des Fotografen.

      2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den
      Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu
      beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den
      Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
      dieser Pflicht beruhen.

      X. Nutzung und Verbreitung

      1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
      Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht
      nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf
      Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
      besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
      gestattet.

      2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets
      und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
      Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind,
      bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

      3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
      Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
      schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

      4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an
      den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
      vereinbart wurde.

      5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien
      und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
      vergüten.

      6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
      Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
      Fotografen verändert werden.

      7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos
      uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden
      dürfen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im
      Schaufenster, im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen,
      Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und anderen Medien. Für Fotos,
      die das Ehrgefühl des Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie
      insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine
      gesonderte Einwilligung ein.

      8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
      online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
      Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

      XI. Schlussbestimmungen

      Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der
      Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
      beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
      Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
      Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

      Stand: Juli 2021

 

birgit mayer fotografie , Inhaberin Birgit Waltz, Erbshausener Strasse 51, 97262 Hausen bei Würzburg,

Tel. 0172 6700640, Email:  hallo@birgitmayer.photo      Internet:  www.birgitmayer.photo

 

 

birgit mayer fotografie

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