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Urheberrecht

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Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

 AGB

 1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung

Bei der Lizenzierung räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.

  1. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Allgemeines
    Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Fototermine zuverlässig wahrzunehmen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Wird ein Termin vom Kunden abgesagt, verschoben oder kann aufgrund fehlender Informationen nicht stattfinden, gelten die nachfolgenden Regelungen zum Ausfallhonorar.
  5. Absage oder Verschiebung eines Bestätigten Termins durch den Kunden
    Erfolgt die Absage, Verschiebung oder fehlende Informationen zum Fotoshooting die die Ausführung des Termines für den Fotografen nicht ermöglicht, wird ein Ausfallhonorar wie folgt fällig:

    bis 7 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorarsbis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorarsbis 24 Stunden vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorarsam Tag des Termins oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
  6. Ausfall aufgrund fehlender oder verspäteter Kundeninformationen
    Kann der Fotograf den Termin nicht wahrnehmen, weil wesentliche Informationen des Kunden fehlen oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden (z. B. genaue Location, Uhrzeit, Ansprechpartner, Zugangsvoraussetzungen, Motiv- oder Ablaufdetails), gilt dies als vom Kunden verursachter Ausfall.

    In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Fotostudio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Nachweis eines geringeren Schadens
    Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Fotostudio durch die Absage oder durch fehlende Informationen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird das Ausfallhonorar entsprechend angepasst.
  8. Bereits entstandene Kosten
    Unabhängig von der oben genannten Staffelung sind dem Fotostudio bereits entstandene, nachweisbare Kosten (z. B. Raummiete, Reisekosten, Materialkosten Dritter) vollständig zu erstatten.
  9. Mitteilungspflichten des Kunden
    Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen spätestens bis [X Tage] vor dem Termin zu übermitteln. Bei Änderungen ist das Fotostudio unverzüglich zu informieren.
  10. Höhere Gewalt
    Sollte der Ausfall aufgrund höherer Gewalt eintreten, entfallen die Ausfallhonorare. Beide Parteien bemühen sich in diesem Fall um einen Ersatztermin.

       13.   Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten                   Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht                 gestattet.

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

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