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Datenschutz
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AGB
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten
Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder
Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
- Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den
Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die
vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur
dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie
Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der
vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart
wurde.
- Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur
Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3.
Lizenzierung
Bei der Lizenzierung räumt der Fotograf dem
Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
- Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der
Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf
verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4.
Vergütung
- Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung gilt die
vereinbarte Vergütung.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung
des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
- Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum
gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des
Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
- Allgemeines
Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Fototermine zuverlässig wahrzunehmen und alle
erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Wird ein Termin vom Kunden abgesagt, verschoben oder kann aufgrund fehlender Informationen nicht stattfinden, gelten die nachfolgenden
Regelungen zum Ausfallhonorar.
- Absage oder Verschiebung eines
Bestätigten Termins durch den Kunden
Erfolgt die Absage, Verschiebung oder fehlende Informationen zum Fotoshooting die die Ausführung
des Termines für den Fotografen nicht ermöglicht, wird ein Ausfallhonorar wie folgt fällig:
bis 7 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorarsbis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorarsbis 24 Stunden vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorarsam Tag des Termins oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
- Ausfall aufgrund fehlender oder
verspäteter Kundeninformationen
Kann der Fotograf den Termin nicht wahrnehmen, weil wesentliche Informationen des Kunden fehlen
oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden (z. B. genaue Location, Uhrzeit, Ansprechpartner, Zugangsvoraussetzungen, Motiv- oder Ablaufdetails), gilt dies als vom Kunden verursachter
Ausfall.
In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Fotostudio kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
- Nachweis eines geringeren
Schadens
Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Fotostudio durch die Absage oder durch fehlende
Informationen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird das Ausfallhonorar entsprechend angepasst.
- Bereits entstandene Kosten
Unabhängig von der oben genannten Staffelung sind dem Fotostudio bereits entstandene,
nachweisbare Kosten (z. B. Raummiete, Reisekosten, Materialkosten Dritter) vollständig zu erstatten.
- Mitteilungspflichten des
Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen
spätestens bis [X Tage] vor dem Termin zu übermitteln. Bei Änderungen ist das Fotostudio unverzüglich zu informieren.
- Höhere Gewalt
Sollte der Ausfall aufgrund höherer Gewalt eintreten, entfallen die Ausfallhonorare. Beide
Parteien bemühen sich in diesem Fall um einen Ersatztermin.
13. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der
vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht
gestattet.
5.
Haftung
- Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von
Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten
Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6.
Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen
Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
- Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7.
Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern
in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.